Die Schulpflegeschaft

Die Schulpflegschaft ist die Versammlung aller Klassenpflegschaftvorsitzenden und deren Vertreter(innen). In der Regel tritt sie 2-3mal pro Schuljahr zusammen, um zusammen mit der Schulleitung und den Vertretern der Lehrerschaft die Belange des Grundschulverbundes zu erörtern und ggf. Entscheidungen zu treffen. Entscheidungsgebendes Gremium ist jedoch die Schulkonferenz, in welche die Schulpflegschaft Elternvertreter entsendet. Die rechtliche Stellung der Mitwirkungsgremien ist im Schulgesetz des Landes NRW festgelegt. Den Text zum Gesetz finden Sie hier.

Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.